Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier findest du die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für meine Leistungen in den Bereichen Interior Design, Colour & Material, Transformation, Consulting, Workshops, Lehrgänge sowie Furniture & Custom Design.
01·KLARHEIT
Klare Leistungen, Zuständigkeiten und verlässliche Vereinbarungen.
02·VERANTWORTUNG
Transparente Rahmenbedingungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
03·GESTALTERISCHE QUALITÄT
für Projekte, die individuell entwickelt und professionell begleitet werden.
AGB - Inhalte.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Christina Tassioglou, Pauernfeindstraße 14, Top 3, 5020 Salzburg, Österreich (nachfolgend „CT“) und ihren Auftraggeber:innen.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Interior Design, Colour & Material, Transformation, Hospitality & Retail, Workplace und Furniture & Custom Design sowie für Consulting, Workshops, Seminare und Lehrgänge.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen CT und dem Auftraggeber. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegenüber Verbraucher:innen, diesen AGB entgegenstehen, gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor.
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CT entwickelt individuelle gestalterische Konzepte für private und gewerbliche Räume. Je nach Auftrag können insbesondere Raum- und Nutzungskonzepte, Möblierungs- und Einrichtungskonzepte, Farb- und Materialkonzepte, Lichtstimmungen, Produktauswahl, Styling, Visual Merchandising sowie individuelle Möbel- und Sonderanfertigungsentwürfe Bestandteil der Leistung sein.
Darüber hinaus können Beratung, Consulting, Workshops, Seminare und Lehrgänge sowie die Entwicklung und Vermittlung gestalterischer Inhalte vereinbart werden.
Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
Nicht Gegenstand der Leistungen von CT sind insbesondere behördlich oder gesetzlich befugten Fachleuten vorbehaltene Architektur-, Fachplanungs-, statische oder haustechnische Leistungen. Soweit solche Leistungen für ein Projekt erforderlich sind, werden sie von entsprechend befugten Fachplaner:innen oder ausführenden Unternehmen erbracht.
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Angebote von CT beschreiben den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorgesehenen Leistungsumfang und die vereinbarte Honorierung. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Beauftragung zustande.
Ändern oder erweitern sich während eines Projekts die Anforderungen, können daraus zusätzliche Leistungen entstehen. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Entwurfsvarianten, weitere Räume oder Bereiche, nachträgliche Änderungen bereits abgestimmter Konzepte, zusätzliche Besprechungen, Recherchen, Bemusterungen oder sonstige Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Solche Zusatzleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der getroffenen Vereinbarung, insbesondere nach Zeitaufwand oder auf Basis eines ergänzenden Angebots.
Änderungen durch Auftraggeber:innen können Auswirkungen auf vereinbarte Termine, Projektabläufe und Kosten haben.
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Die Höhe des Honorars und die Art der Abrechnung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Leistungen können insbesondere nach Zeitaufwand, als Pauschalhonorar oder in vereinbarten Projektphasen abgerechnet werden.
Soweit nicht ausdrücklich im Honorar enthalten, werden projektbezogene Nebenkosten und Auslagen zusätzlich verrechnet. Dazu können insbesondere Reise- und Fahrtkosten, Versand- und Lieferkosten, Muster, Materialbeschaffungen, Druck- und Produktionskosten sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende Auslagen gehören.
Leistungen externer Fachplaner:innen, Handwerker:innen, Lieferant:innen oder sonstiger Dritter sind nicht Bestandteil des Honorars von CT, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei länger laufenden Projekten ist CT berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt Teil- oder Zwischenrechnungen zu stellen.
Alle angegebenen Honorare und Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Auftraggeber:innen stellen CT alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Maße und sonstigen Grundlagen rechtzeitig zur Verfügung und informieren über für die Gestaltung relevante bestehende Gegebenheiten.
Entwürfe, Farb- und Materialentscheidungen, Produkte, Möbel, Ausführungsvarianten und andere wesentliche Projektentscheidungen werden im Projektverlauf mit den Auftraggeber:innen abgestimmt. Erteilte Freigaben bilden die Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Entscheidungen können zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und werden als zusätzliche Leistung gemäß Punkt 3 verrechnet.
Verzögerungen, die durch verspätete Informationen, Entscheidungen oder Freigaben der Auftraggeber:innen oder durch von CT nicht zu vertretende Umstände entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektablaufs und vereinbarter Termine führen.
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Projektabläufe und Termine werden entsprechend dem jeweiligen Leistungsumfang und den Anforderungen des Projekts abgestimmt. Angegebene Zeitpläne und voraussichtliche Fertigstellungstermine dienen der Projektplanung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Mitwirkung der Auftraggeber:innen sowie die Verfügbarkeit erforderlicher Informationen, Freigaben, Produkte, Materialien und Leistungen Dritter.
Verzögerungen durch Lieferengpässe, Hersteller, Lieferant:innen, Handwerker:innen, Fachplaner:innen oder andere von CT nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Projektzeiträume entsprechend.
CT informiert die Auftraggeber:innen über wesentliche, ihr bekannte Auswirkungen auf den Projektablauf und stimmt erforderliche Anpassungen nach Möglichkeit rechtzeitig ab..
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Im Rahmen eines Projekts kann CT geeignete Fachplaner:innen, Handwerker:innen, Hersteller, Lieferant:innen und andere externe Unternehmen empfehlen, Angebote einholen oder Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten unterstützen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommen Verträge über Lieferungen oder Leistungen Dritter unmittelbar zwischen den Auftraggeber:innen und dem jeweiligen Unternehmen zustande. CT wird dadurch nicht Vertragspartnerin dieser Leistungen.
Für Preise, Lieferzeiten, Ausführung, Qualität, Gewährleistung oder sonstige Leistungen dieser Dritten haftet das jeweils beauftragte Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Die gestalterische Abstimmung, Koordination oder Begleitung durch CT ersetzt keine technische Fachplanung, Bauleitung, örtliche Bauaufsicht oder Prüfung von Leistungen, die befugten Fachleuten oder ausführenden Unternehmen vorbehalten sind.
Werden zusätzliche Abstimmungen, Vor-Ort-Termine oder Koordinationsleistungen mit externen Projektbeteiligten erforderlich, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können diese nach vorheriger Abstimmung als zusätzliche Leistungen verrechnet werden.
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CT kann im Rahmen eines Projekts Produkte, Möbel, Leuchten, Textilien, Tapeten, Materialien und andere Ausstattungselemente recherchieren, auswählen und empfehlen sowie bei der Einholung von Angeboten und der Vorbereitung von Bestellungen unterstützen.
Vor einer Bestellung oder Beauftragung werden die wesentlichen gestalterischen Merkmale mit den Auftraggeber:innen abgestimmt. Für die technische Eignung, Montage, fachgerechte Ausführung und Einhaltung produktspezifischer Anforderungen sind, soweit diese nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von CT gehören, die jeweiligen Hersteller, Lieferant:innen, Fachplaner:innen oder ausführenden Unternehmen verantwortlich.
Bei individuell angefertigten oder kundenspezifisch bestellten Produkten und Sonderanfertigungen bilden die freigegebenen Angaben, Maße, Materialien, Farben und Ausführungen die Grundlage für die Bestellung beziehungsweise Fertigung. Änderungen nach erfolgter Freigabe oder Bestellung können zusätzliche Kosten verursachen oder – abhängig vom jeweiligen Anbieter und Produktionsstand – nicht mehr möglich sein.
Muster und Materialproben dienen der Bemusterung und Entscheidungsfindung. Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche oder Materialwirkung zwischen Mustern, digitalen Darstellungen und dem tatsächlich gelieferten Produkt können insbesondere aufgrund von Materialeigenschaften, Produktionschargen, Lichtverhältnissen und Bildschirmdarstellungen auftreten.
Für Lieferzeiten, Verfügbarkeit und produktionsbedingte Abweichungen von Produkten Dritter gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten, sofern der Vertrag über das Produkt unmittelbar mit diesem zustande kommt.
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CT bietet Workshops, Seminare, Vorträge, Schulungen und andere Weiterbildungs- und Beratungsformate für Unternehmen, Institutionen, Teams und Einzelpersonen an. Inhalt, Umfang, Dauer, Teilnehmer:innenzahl, Honorar sowie gegebenenfalls Reise-, Material- und Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Auftraggeber:innen sorgen, soweit vereinbart, rechtzeitig für die erforderlichen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen sowie die notwendige technische Ausstattung am Veranstaltungsort.
Von CT zur Verfügung gestellte Präsentationen, Arbeitsunterlagen, Konzepte, Übungen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und ohne vorherige Zustimmung von CT weder vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben noch für eigene kommerzielle Schulungs- oder Veranstaltungsformate verwendet werden.
Muss ein vereinbarter Termin aus Gründen verschoben oder abgesagt werden, die CT nicht zu vertreten hat, gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Stornierungs- und Terminbedingungen. Fehlt eine individuelle Vereinbarung, werden bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht stornierbare Kosten verrechnet.
Für Lehrveranstaltungen, Lehrgänge, Workshops oder andere Formate, die CT im Auftrag einer Bildungseinrichtung, eines Unternehmens oder einer sonstigen Institution durchführt und bei denen kein unmittelbarer Vertrag zwischen CT und den Teilnehmer:innen besteht, gelten vorrangig die Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber beziehungsweise Veranstalter.
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Die Stornierung oder Kündigung eines bereits beauftragten Projekts oder einer vereinbarten Leistung durch Auftraggeber:innen bedarf einer eindeutigen Mitteilung an CT.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung werden die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarungsgemäß erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare projektbezogene Kosten und Auslagen abgerechnet. Dies kann insbesondere bereits beauftragte Leistungen Dritter, bestellte Materialien, Muster, Reise- oder Produktionskosten betreffen.
Für Workshops, Seminare, Vorträge und vergleichbare Veranstaltungen können im jeweiligen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Diese gehen den allgemeinen Regelungen dieses Punktes vor.
Soweit Verbraucher:innen aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses durch diese AGB unberührt.
Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Beendigung eines Vertrags aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
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Von CT entwickelte Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Präsentationen, Farb- und Materialkonzepte, Möblierungs- und Gestaltungsvorschläge sowie sonstige von CT erstellte Unterlagen und Inhalte bleiben – soweit sie urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind – geistiges Eigentum von CT.
Auftraggeber:innen erhalten das Recht, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Unterlagen und Konzepte für das vereinbarte Projekt und den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung für andere Projekte oder kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung von CT, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Entwürfe, Konzepte und Unterlagen dürfen zur Umsetzung des vereinbarten Projekts an die daran beteiligten Fachplaner:innen, Handwerker:innen, Lieferant:innen und sonstigen ausführenden Unternehmen weitergegeben werden.
Die Veröffentlichung eines realisierten Projekts durch CT – insbesondere auf der eigenen Website, in Social Media, Publikationen, Presseunterlagen, Vorträgen oder im Rahmen von Awards und Wettbewerben – erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte der Auftraggeber:innen sowie der jeweils erforderlichen Bild-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Erforderliche Freigaben werden im jeweiligen Projekt gesondert vereinbart beziehungsweise eingeholt.
Rechte Dritter, insbesondere von Fotograf:innen, Künstler:innen, Hersteller:innen und anderen Urheber:innen, bleiben unberührt.
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CT erbringt die vereinbarten Leistungen mit der für ihre Tätigkeit erforderlichen fachlichen Sorgfalt und auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren und von den Auftraggeber:innen beziehungsweise Projektbeteiligten bereitgestellten Informationen.
Für die fachgerechte technische Planung, Ausführung, Montage und Funktionsfähigkeit von Leistungen, die von Fachplaner:innen, Handwerker:innen, Lieferant:innen, Hersteller:innen oder sonstigen Dritten erbracht werden, sind die jeweils beauftragten Unternehmen im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
CT haftet nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle, Produktänderungen oder sonstige Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und von ihr nicht zu vertreten sind.
Für Schäden haftet CT nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche, insbesondere gegenüber Verbraucher:innen, bleiben unberührt.
Auftraggeber:innen sind verpflichtet, erkennbare Unstimmigkeiten oder Mängel in den von CT erbrachten Leistungen möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Korrektur erfolgen kann.
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CT verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber:innen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält die aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von CT.
Die Kommunikation im Rahmen eines Projekts kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder über andere mit den Auftraggeber:innen vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Auftraggeber:innen sind dafür verantwortlich, Änderungen ihrer für die Zusammenarbeit relevanten Kontaktdaten rechtzeitig mitzuteilen.
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Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen CT und den Auftraggeber:innen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei Verträgen mit Verbraucher:innen bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem die Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen unberührt.
Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmer:innen wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von CT in Salzburg vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.